Eine Cyberversicherung bietet umfassenden Schutz 

Anfang 2018 wurden die Datenschutzrichtlinien in einem neuen Gesetzt (DSGVO) strenger bestimmt. Bei einer Verletzung des Gesetzes muss der Täter, ob bewusst oder unbewusst hohe Bußgelder bezahlen. Daher holen sich viele Unternehmen seither einen Datenschutzbeauftragten ins Haus, der Ihnen dabei hilft, alle Daten zu sichern und die Richtlinien einzuhalten. Dieser trägt also eine hohe Verantwortung und gleichzeitig alle Risiken, falls es zu einem Cyberangriff kommt.

Es kann schnell passieren, dass ein Datenschutzbeauftragter, ob intern oder extern, einer Haftpflichtforderung in sechsstelliger Höhe nachkommen muss und das ist oft nicht einmal berechtigt. Dennoch muss die Forderung vor Gericht angehört werden, wodurch eine hohe Summe an Rechtskosten verursacht werden kann. Wenn Sie sich also als Datenschutzbeauftragter vor diesen Risiken absichern möchten, schließen Sie einen Cyberschutz ab! 

Cyber-Versicherung

  • bietet optimalen Schutz bei DoS ("Denial of Service")- und Hackerangriffen, Datenmissbrauch und Datenverlust
  • interne und externe IT-Experten sorgen für eine schnelle Schadenregulierung im Ernstfall
  • Vorsorge-Maßnahmen: Cyber-Training bzw. Schulungen für Mitarbeiter und Krisenplan für den Fall eines Cyberangriffs
  • kommt für finanzielle Schäden auf (beispielsweise bei Haftpflicht-Forderungen)

kombinierbar mit:

  • Berufshaftpflicht (kommt für Schadenersatz auf)
  • Betriebshaftpflicht (bei Beschädigung fremden Eigentums, versehentlicher Verletzung einer Person oder unbeabsichtigte Umweltverschmutzung)
  • Absicherung für Elektronik und Büroinhalt (Absicherung für technische Equipment vor Diebstahl, Brand, etc.)