Regelungen zu Drittschäden

Wenn im Zuge eines Cyberangriffes nicht nur Ihr Unternehmen geschädigt wird, sondern auch Dritte, fordern diese meist einen Schadenersatzanspruch gegenüber Ihnen. Eine Cyberversicherung bietet in diesem Fall für gewöhnlich eine klassische Deckung einer Haftpflichtversicherung. Dabei wird die Haftungsfrage geprüft und unberechtigte Ansprüche direkt abgewehrt.


Gesetzliche Haftung und Freistellung Dritter
Vertragliche Haftung
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Verletzung gewerblicher Schutzrechte
Entschädigung mit Strafcharakter
Ansprüche gemeinsam Versicherter gegeneinander
Ansprüche gegen Organe
Vermögensschäden und immaterielle Schäden
Geografischer Geltungsbereich
Verfahrensführung
Abwehrkosten - Anrechnung auf die Versicherungssumme
Unterversicherung - Quotelung von Abwehrkosten